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Grundsteuer C: die Wiederkehr einer Untoten


Ab 2025 können Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke mit einem höheren Steuersatz belegen, um Druck auf die Bebauung der betroffenen Flächen auszuüben („Grundsteuer C“). Das historische Vorbild der Baulandsteuer (1961/1962) gilt als gescheitert. Stehen die Chancen für die neu aufgelegte Grundsteuer C besser?


Weitere Informationen

Details

  • Ausgabe: 5/2024
  • Jahr: 2024
  • Umfang: 3
  • Ort: Berlin

Autor:innen

  • Prof. Dr. Dirk Löhr
    Hochschule Trier

Nutzungsrechte

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