Grundsteuer C: die Wiederkehr einer Untoten
Ab 2025 können Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke mit einem höheren Steuersatz belegen, um Druck auf die Bebauung der betroffenen Flächen auszuüben („Grundsteuer C“). Das historische Vorbild der Baulandsteuer (1961/1962) gilt als gescheitert. Stehen die Chancen für die neu aufgelegte Grundsteuer C besser?
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Details
- Ausgabe: 5/2024
- Jahr: 2024
- Umfang: 3
- Ort: Berlin
Autor:innen
- Prof. Dr. Dirk Löhr
Hochschule Trier
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